Austausch Altgeräte
Nach Inkrafttreten der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) am 22.03.2010 wurden Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen verschärft.
Der Ausstoß von Feinstaub aus häuslichen Feuerstätten sinkt kontinuierlich. Mit dafür verantwortlich ist der
Austausch alter Ofenanlagen durch moderne schadstoffarme Technik. Was schreibt die Bundesimmissionsschutzverordnung dazu vor? Welche Öfen sind davon betroffen und bis wann müssen sie ausgetauscht werden? Daten und Fakten dazu finden Sie hier.
Lassen Sie sich von uns in einem Beratungsgespräch oder bei einem Ofencheck vor Ort genau informieren.